Dienstleistungen
Momentan ist die Podologie noch keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Einzig bei Diabetes mellitus mit einer Polyneuropathie kann seit August 2022 direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorhanden ist.
Unter gewissen Voraussetzungen (z.Bsp. Diabetes mellitus) und je nach Krankenkasse, übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der podologischen Behandlung.
- Orthesentechnik: Zehenkorrektur und Druckschutzentlastung aus Silikon
- Nagelprothetik: künstlicher Nagelersatz
- Verbandtechnik: spezifische Entlastungs- und Schutzverbände
- Fuss-und Unterschenkelmassage
- Allgemeine und individuelle Beratung: Schuhe, orthopädische Hilfsmittel, etc.
- Interdisziplinärer Austausch (Hausarzt, Orthopädieschuhmacher, Spitex etc.)
- Anamnese; Aufnahme der kunden-/ patientenspezifischen Daten
- Nagelbehandlung: korrektes Schneiden der Nägel, Behandlungen von Unguis incarnatus (eingewachsenen Nägeln), Nagelmykosen (Nagelpilz) oder Onychauxis (verdickte Nägel)
- Hyperkeratosenbehandlungen: Abtragen von übermässiger Hornhaut oder Schwielen
- Entfernen von Clavi (Hühneraugen)
- Orthonyxie: Spangentechnik bei eingewachsenen Nägeln
Wer sind unsere Kunden?
Alle Personen, die Wert auf schmerzfreie
und gepflegte Füsse legen.
Personen, welche in irgendwelcher Form Probleme und Schmerzen an ihren Füssen haben, Diabetiker (Zuckerkrankheit), Antikoagulierte (Blutverdünnung), Rheumapatienten, Patienten mit Durchblutungsstörung sowohl arterieller, wie auch venöser Art. Nachbehandlungen nach Operationen und Personen, welche ihre Füsse nicht mehr selber pflegen können.